Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2016 1. Nach wie vor halte ich an meinen Bedenken wie bei der Korridorstudie fest. Diese Bedenken wurden am 22. April 2015 auch in der Mitgliederversammlung von Mensch vor Verkehr e.V. beschlossen. Ich bin nicht davon überzeugt, dass alle Varianten der Korridorstudie entsprechend geprüft werden. Der Vorschlag, die große Pfalzlösung (Planfall 2a Korridorstudie) erneut zu prüfen, wird ignoriert, obwohl die große Pfalz-lösung in der Studie lediglich "nicht empfohlen" wurde. 2. Eine reine Wirtschaftlichkeitsrechnung reicht nicht aus. Auf die Lärmminderung an Bestandsstrecken wird Wert gelegt, die Lärmvermeidung an der Neubaustrecke wird nicht thematisiert und in nicht nachvollziehbarer Weise eingerechnet. 3. In der Wirtschaftlichkeitsberechnung ist offensichtlich der Schaden an Mensch und Natur nicht genügend einbezogen. Gesundheitsschädigungen, die die Sozialkassen belasten, und Rückführung bzw. naturnaher Ausbau der zerstörten Landschaften und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen fehlen. 4. Die Trassenführung zwischen Lorsch und Einhausen belastet mehr als 20.000 Menschen. Es droht vor allem nächtlicher Lärm durch Güterzüge. Das Beispiel der Oberrheinstrecke mit dem im Bau befindlichen Tunnel in Rastattund dem geplanten Tunnel Offenburg zeigt, dass ein wirksamer Schutz der Anwohner möglich ist. Da die Neubaustrecke für die Einwohner von Lorsch und Einhausen keinen unmittelbaren Nutzen bringt, sind auch keine Belastungen zumutbar. Es stellt sich die Frage, ob die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm – Erklärung der Kommission im Vermittlungsausschuss zur Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und der sechste Teil § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – genügend berücksichtigt wird. 5. Natura-2000-Gebiete sind nördlich und südlich der beiden Kommunen betroffen: Jägersburger Wald/Gernsheimer Wald (Gebietsnummer 6217-308), Wälder der südlichen hessischen Oberrheinebene (Gebietsnummer 6417-450). Reliktwald Lampertheim und Sandrasen Untere Wildbahn (FFH Gebiet Nr. 6417-350. Gefährdung: Grundwasserabsenkung durch im Gebiet liegende Trinkwasserförderanlagen, geplante Neubaustrecke (NBS) der Eisenbahn Rhein/Main - Rhein/Neckar). Die Trassenführung zerstört wertvolle Gebiete, die anschließend mit hohem zeitlichen und finanziellen Aufwand wiederherzustellen sind. Die Folgekosten sind nicht berücksichtigt. 6. Nach wie vor wird die Forderung eines langen bergmännischen Tunnels, beginnend bei Bensheim-Langwaden bis weit südlich der Raststätte Lorsch-West (Lampertheimer Gescheid) ignoriert. (Kostenansätze/Darstellung in Karte 1 "Geschützte Gebiete" in der Projektinformation PRINS zur Neubaustrecke mit abweichender Streckenführung und kürzestem, zur Querung der A67 unbedingt notwendigem Tunnel. Die Darstellung im Plan kann kein Zufall sein!) 7. Der geltende Raumordnungsbeschluss von 2004 wird offensichtlich nicht berücksichtigt. Die am raumverträglichsten bewertete Variante wird nicht dargestellt, dagegen eine Streckenführung, die im ROV nicht untersucht wurde. 8. Forderung eines neuen Raumordnungsverfahrens. Die in der Korridorstudie zugrunde gelegten Zugzahlen, insbesondere die der nächtlichen Güterzüge, übersteigen bei weitem die Ansätze in den schalltechnischen Untersuchungen des Raumordnungsverfahrens. Die Schallimmissionen der bestehenden Verkehrswege A67 und B47, die ausgebaut werden sollen und zusätzlichen Verkehrslärm verursachen, dürfen nicht von den Schallimmissionen der geplanten Neubaustrecke getrennt werden. 9. Der geplante vierstreifige Ausbau der B 47 muss mit lärmmindernden Maßnahmen wie Flüsterasphalt einhergehen; die bestehende B 47ist ab der Ausfahrt L 3111 östlich bis zur Ausfahrt K31 westlich von Lorsch mit Flüsterasphalt und baulichem Lärmschutz zu versehen. 10. Letztendlich fordere ich einen Projektbeirat unter Beteiligung von Bürgerinitiativen, betroffenen Kommunen und Naturschutzverbänden.